15 Einträge der Kategorie Personalberater"

04. November 2008

Die reutax ag – „Best Performer“ im dynamischen Staffing-Markt

Heidelberg, 4. November 2008 – Niemand im hart umkämpften Segment der Personalvermittler für IT- und Engineering-Experten wächst hierzulande schneller als die reutax ag. Dies ergab die Lünendonk-Trendstudie 2008Der Markt für Rekrutierung, Vermittlung und Steuerung freiberuflicher Projektmitarbeiter in Deutschland“. Während die zehn führenden Anbieter von 2006 auf 2007 durchschnittlich um 26 Prozent wuchsen, legte reutax um 114 Prozent zu.

 

„Das Marktforschungsunternehmen Lünendonk hat mit der Trendstudie 2008 den Staffing-Markt erstmals umfassend untersucht. In den letzten Jahren ist unser Markt äußerst dynamisch gewachsen und hat ein beachtenswertes Marktvolumen erreicht. Gleichzeitig fehlt es allerdings noch an einer Lobby und der notwendigen Transparenz. Daran müssen wir gemeinsam mit anderen Anbietern arbeiten“, erläutert Soheyl Ghaemian, Chief Executive Officer (CEO) von reutax.

 

Im Ranking der führenden Anbieter für Rekrutierung, Vermittlung und Steuerung freiberuflicher Projektmitarbeiter in Deutschland nimmt reutax den fünften Rang ein. Im Bereich des reinen Staffing belegt das Heidelberger Unternehmen Platz vier. „Wir sind noch ein junges Unternehmen. Umso mehr freut es uns, dass wir uns in nur sechs Jahren zu einem der führenden Anbietern entwickelt haben“, so Ghaemian. „Unter den Top-Agenturen sind wir der einzige inhabergeführte Staffing-Spezialist. Dies stärkt das Vertrauen unserer Kunden in uns und ist die Grundlage für schnelles und nachhaltiges Wachstum.“

 

Die Vermittlung von freiberuflichen IT-Fachleuten hat sich zu einem stark wachsenden Marktsegment entwickelt. „Insbesondere große Unternehmen profitieren davon, dass die so genannten Staffing-Agenturen für sie den Rekrutierungsaufwand übernehmen und dabei aus einem großen Pool schnell den richtigen Kandidaten identifizieren“, sagt Hartmut Lüerßen, Partner bei der Lünendonk GmbH, die auf systematische Marktforschung, Branchen- und Unternehmensanalysen sowie Marktberatung für Informationstechnik-, Beratungs- und weitere hochqualifizierte Dienstleistungsunternehmen spezialisiert ist.

 

Laut der Lünendonk-Trendstudie nahm im Jahr 2007 die Zahl der freiberuflichen IT-Experten auf circa 70.000 zu. Der Gesamtumsatz sei aufgrund von höherer Auslastung sowie tendenziell steigender Tages-Sätze um mehr als 7 Prozent auf 6,2 Milliarden Euro, das abgeleitete Marktvolumen auf 1,2 Milliarden Euro gestiegen. Bei der Betrachtung der analysierten Agenturen habe sich gezeigt, dass die zehn führenden spezialisierten Staffing-Anbieter in 2007 gemeinsam mehr als 1,0 Milliarden Euro Umsatz erzielten und damit einen Marktanteil von mehr als 17 Prozent repräsentierten.

 

Die detaillierte Lünendonk-Trendstudie „Der Markt für Rekrutierung, Vermittlung und Steuerung freier Projektmitarbeiter in Deutschland“ auf Basis der Befragung und Analyse von Strukturen, Strategien, Planungen führender Anbieter-Unternehmen in Deutschland kann ab sofort bei der Lünendonk GmbH zum Preis von 950,- Euro (pdf-Datei, zuzüglich MwSt. und inklusive Versand) bestellt werden. Die Studie ist vom 5. November 2008 an verfügbar.

 

09. Oktober 2006

Headhunter- Moderne Kopfjäger

Zielgerichtet zum neuen Job: Headhunter vermitteln nicht nur Manager, sondern auch Hochschulabsolventen. Wer nie angerufen wird, darf sich ruhig selbst rühren.

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25. September 2006

Headhunter in Bewegung

In der Personalberaterbranche herrscht Bewegung wie lange nicht mehr. Kienbaum gelang die Verpflichtung Tiemo Krachts, womit das Unternehmen in der Direktansprache von Führungskräften der ersten Ebene einen guten Schritt vorankommen dürfte.

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15. September 2006

PERSONALBERATUNG TÜV für Headhunter

Müssen sich Personalvermittler nach einer Norm zertifizieren lassen, um sich von den schwarzen Schafen der Branche abzugrenzen? Das Personalberatungsunternehmen Mercuri Urval hat seinen gesamten Auswahlprozess vom TÜV prüfen lassen - ein bislang ungewöhnlicher Schritt. Doch in der Branche herrscht große Skepsis.


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14. August 2006

In Deutschland ist der Knoten geplatzt

Maschinenbau-Präsident Dieter Brucklacher über volle Auftragsbücher, den Fachkräftemangel und die Fehler der Regierung.

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11. Juli 2006

Headhunter vermitteln junge Talente in China via Internet

Jahrzehntelang wies das kommunistische China seinen Werktätigen die Arbeitsplätze zu.
Bei der Jobsuche auf dem freien Arbeitsmarkt helfen den Bewerbern jetzt Headhunter – und das Internet.

06. Juli 2006

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom Bundestag verabschiedet

Wichtige Änderungen gegenüber dem bisherigen Gesetzentwurf: Kündigungen nicht vom AGG erfasst, Klagerecht für Betriebsräte und Gewerkschaftsvertreter eingeschränkt, Beweislastregelung und Fristen modifiziert.    

In 2. und 3. Lesung hat der Bundestag am 29.6.2006 die endgültige Fassung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes – AGG – beschlossen. Gegenüber dem Regierungsentwurf vom 18.6.2006 (BT-Drs. 16/1780) wurden dabei genau diejenigen strittigen Punkte noch in letzter Minute abgeändert, die der Rechtsausschuss in seiner Beschlussempfehlung vom 28.6.06 vorgeschlagenen hatte (Rechtsausschuss-Drs. 16/2022). Das AGG wird dadurch erheblich entschärft. Um wie geplant zum 1. August 2006 in Kraft treten zu können, muss das AGG noch den Bundesrat passieren. Dieser wird sich damit am 7.7.2006 in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause befassen – es ist nicht zu erwarten, dass die Ländervertretung das Gesetz durch eine Einspruchseinlegung noch stoppen wird.

Folgende Änderungen wurden beschlossen:

Für Kündigungen gelten „ausschließlich“ die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz (§ 2 Abs. 4 AGG). Das bedeutet, dass u. a. im Rahmen der Sozialauswahl nach dem Alter differenziert werden darf.

Die in § 15 Abs. 4 AGG vorgesehene Frist zur Geltendmachung eines Schadensersatz- bzw. Entschädigungsanspruchs wurde von drei auf zwei Monate verkürzt.

In Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern haben der Betriebsrat sowie eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft bei Verstößen des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot ein eigenes Klagerecht. Dieses ist jedoch beschränkt auf „grobe Verstöße“ des Arbeitgebers. In solchen Fällen kann dem Arbeitgeber durch Anrufung der Arbeitsgerichte aufgegeben werden, gegen das AGG verstoßende Handlungen zu unterlassen (z. B. eine Einstellungspraxis, die eine der in § 1 AGG aufgeführten Gruppen ausgrenzt), vom AGG erlaubte Handlungen zu dulden (z. B. Ausübung des Beschwerderechts von Arbeitnehmern nach § 13 AGG) oder dem AGG entsprechende Handlungen vorzunehmen (z. B. Maßnahmen nach § 12 AGG wie interne Mitarbeiterschulungen). Betriebsräte bzw. Gewerkschaftsvertreter können dagegen keine Entschädigungs- bzw. Schadensersatzansprüche des betroffenen Arbeitnehmers einklagen, weder als eigene Ansprüche noch in Vertretung des Arbeitnehmers im Rahmen einer Prozessstandschaft.

Die Beweislastregelung in § 22 AGG lautet nunmehr: „Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.“ Damit wird sprachlich klargestellt, dass es für den Arbeitnehmer nicht ausreicht, durch die bloße Glaubhaftmachung einer Benachteiligung die Beweislast für das Gegenteil auf den Arbeitgeber abzuwälzen.

Antidiskriminierungsverbände dürfen in Arbeitsgerichtsprozessen nicht mehr als „Bevollmächtigte“ von benachteiligten Arbeitnehmern auftreten sondern nur noch als deren „Beistände“. Damit wird die Möglichkeit gestrichen, dass die Verbände die formale Stellung eines Prozessbevollmächtigten einnehmen. Sie dürfen Benachteiligte vor und in einem Gerichtsverfahren nur beraten und ihnen Hilfe bei der Vorbereitung von Klagen und Schriftsätzen leisten. In gerichtliche Verhandlungen dürfen sie Arbeitnehmer begleiten und dort als Beistand auftreten. Schon der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte ein echtes „Verbandsklagerecht“, also das Recht für Verbände, die Benachteiligung eines Arbeitnehmers selbst als Verletzung in eigenen (Verbands-)Rechten geltend zu machen, nicht vorgesehen.

Auch im Abschnitt zum allgemeinen Zivilrecht gab es Änderungen: Im Gegensatz zum arbeitsrechtlichen Teil des AGG wurde hier u. a. das Diskriminierungskriterium der „Weltanschauung“ in §§ 19, 20 AGG gestrichen.

28. Juni 2006

Adecco stellt "Career Centers" zur Vermittlung von Fachkräften vor

Erstes Career Center in Brüssel eingeweiht; weiterer Schritt auf dem Weg zum Fachkräftespezialisten

Brüssel - 27. Juni 2006: Adecco, der Weltmarktführer im Bereich Human Resources, hat heute sein erstes Career Center im Stadtzentrum von Brüssel eröffnet. Im Career Center ist erstmalig das gesamte Spektrum der Stellenvermittlung und Karriereberatung gebündelt zu finden - unter einem Dach und aus einer Hand.
Das Adecco Career Center vermittelt sowohl feste Stellen als auch Temporärarbeit. Die Dienstleistungen reichen von Kompetenzbeurteilung und Karriereplanung über Aus- und Weiterbildung bis zur Stellenvermittlung. Für Unternehmen gehören Bewerberauswahl und Rekrutierung ebenso zum Leistungsportfolio wie Vertragsabwicklung, Outsourcing, vorübergehende Betriebsleitung und Outplacement.

20. Juni 2006

Headhunting: Auf Herz und Familie

Personalberater, neudeutsch Headhunter, suchen für Unternehmen Führungskräfte.
Sie durchleuchten nicht nur die Karriere der Kandidaten, sondern auch den sozialen Background - vom Dialekt bis zur Familie.

16. Juni 2006

Zeitarbeit in Osteuropa boomt Wachstumspotenzial lockt westeuropäische Anbieter

Der Zeitarbeitsmarkt in Osteuropa boomt. Allein im vergangenen Jahr hat die Branche hier neue Rekordzahlen geschrieben. Auf den Märkten in Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Ungarn und Slowenien haben insgesamt 450.000 Zeitarbeiter 2005 einen Umsatz von 600 Mio. Euro erwirtschaftet. Und der Markt verspricht weiteres Wachstum.

Adecco schließt Übernahme von DIS erfolgreich ab

Die Adecco S.A. (ISIN CH0012138605 / WKN 922031), der weltgrößte Anbieter von Human Resources-Lösungen, meldete am Dienstag, dass die beantragte einstweilige Verfügung gegen den Wechsel von Dieter Scheiff zu Adecco vom Landgericht Düsseldorf zurückgewiesen wurde.

14. Juni 2006

Personalplanung - Gefährliche Lücken

Die allermeisten Chefs vernachlässigen die Rekrutierung und Förderung künftiger Top-Führungskräfte.
Lediglich 20 Prozent der Konzerne besetzen offene Positionen im oberen Management immer nahtlos mit eigenen Kandidaten.

13. Juni 2006

Zeitarbeit boomt - Marktführer Randstad hat mehr freie Arbeitsstellen als jemals zuvor

Randstad, Deutschlands führender Personaldienstleister, sucht weiterhin mehrere Tausend neue
Mitarbeiter
aus unterschiedlichen Branchen und mit verschiedenen Qualifikationsprofilen. Bereits im letzten Jahr wurde das Unternehmen mit über 10.000 neuen Arbeitsplätzen zum "größten Arbeitsplatzschaffer Deutschlands im Jahr 2005" (Wirtschaftswoche 12/06) erklärt.

08. Juni 2006

BDU: Überzogenes Antidiskriminierungsrecht wird Einstellungsbereitschaft der Unternehmen dämpfen

Das von der Bundesregierung vorgelegte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird nach Auffassung des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. beschäftigungshemmende Auswirkungen haben, wenn sich die Politik nicht auf die reine Umsetzung der europäischen Vorgaben beschränkt.

31. Mai 2006

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